Im Sommer hat es in unserer Kirchengemeinde gewaltige Unruhe gegeben, nachdem bekannt wurde, dass das Gemeindehaus für ein Kaffeetrinken nach einer Beerdigung nicht zur Verfügung stand. Viele Mutmaßungen und fehlende Informationen haben die Stimmung angeheizt.
Das Presbyterium ergreift hier die Gelegenheit, um die Hintergründe zu erklären: Die Stimmung „Kirche” gegenüber hat sich verändert. Bisher war die rechtliche Lage so, dass Kirchengemeinden nicht umsatzsteuerpflichtig waren, da ihre Arbeit für die Gesellschaft so geschätzt wurde, dass ihnen eine Sonderrolle zukam. Dagegen hat es Proteste gegeben. Das Umsatzsteuergesetz ist geändert worden. Es besagt jetzt, dass Kirchengemeinden künftig genau wie alle anderen Organisationen umsatzsteuerpflichtig werden, wenn sie mit dem, was sie anbieten, in Konkurrenz zu anderen Anbietern treten. Das betrifft u.a. die Vermietung von Gemeindehäusern, die Durchführung von Seniorenfreizeiten und vieles andere in den unterschiedlichsten Bereichen mehr. Den Kirchengemeinden steht eine steuerliche Kleinunternehmergrenze zu. Wenn diese überschritten wird, kann das bis zur persönlichen Haftung der Mitglieder des Presbyteriums führen.
Zum Zeitpunkt der Einführung der Umsatzsteuerpflicht hat die Kirchengemeinde noch Seniorenfreizeiten durchgeführt. Dadurch ist sie sehr nah an diese Kleinunternehmergrenze herangekommen. Um die Mitglieder des Presbyteriums zu schützen, hat das Kirchenamt empfohlen, das Gemeindehaus nicht mehr für Beerdigungscafés zur Verfügung zu stellen. Das Presbyterium ist dieser Empfehlung gefolgt. Da in der Zeit von Corona das Gemeindehaus sowieso geschlossen war, ist das nicht weiter aufgefallen. Die Anfrage im Sommer hat diesen Tatbestand erst öffentlich gemacht. Das Presbyterium hat sich daraufhin mit dem Kirchenamt beraten. Da zur Zeit und auch in absehbarer Zukunft keine Seniorenfreizeiten durchgeführt werden, sind Kapazitäten frei geworden. Das Presbyterium hat sich auf diesem Hintergrund entschlossen, das Gemeindehaus wieder für Beerdigungscafés zu öffnen. Da sich aber seit der Zeit vor Corona – allein schon durch gestiegene Energie- und Heizkosten – einiges verändert hat, sind folgende Bedingungen zu beachten:
- Das Gemeindehaus wird nur für Beerdigungscafés vermietet, wobei auf gemeindliche Veranstaltungen Rücksicht genommen werden muss.
- Die Vorbereitung und Durchführung werden zwar von der Küsterin begleitet, sie arbeitet aber nur zu und muss deshalb von anderen Personen unterstützt werden.
- Kaffee und Kuchen müssen von den Mietern besorgt werden.
- Der Mietpreis beträgt 200,00 Euro
Diese Punkte werden wir in einem Schriftstück auflisten, das dann künftig von beiden Seiten unterzeichnet wird. Es ist dem Presbyterium wichtig, diese Hintergründe zu erläutern und dadurch Klarheit zu schaffen.