Unsere Kirchengemeinde begleitet Menschen in wichtigen Situationen ihres Lebens durch Amtshandlungen wie Taufe, Trauung und Beerdigung. Diese Begleitung ist ein gottesdienstliches Geschehen. Deshalb finden Taufen im Gottesdienst statt. Trauungen und Beerdigungen sind Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung oder einer Beisetzung. Sie werden von ordinierten Theologinnen und Theologen, Pfarrerinnen und Pfarrern, Prädikantinnen und Prädikanten durchgeführt. Anlässlich eines Gottesdienstes läuten die Kirchenglocken. Außerdem werden morgens um 9 Uhr, wenn es gewünscht wird und die Küsterinnen informiert werden, für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger die Glocken geläutet.
Wenn eine Familie sich entscheidet, dass Trauung oder Beisetzung ohne kirchliche Begleitung von einem freien Redner/einer freien Rednerin durchgeführt werden soll, ist das kein Gottesdienst. Demzufolge läuten auch die Kirchenglocken bei der Zeremonie nicht. Das gilt auch für Menschen, die noch Mitglied in der Kirche sind.
Neben der gottesdienstlichen Begleitung bei der Beisetzung gedenkt die Kirchengemeinde an einem Sonntag nach der Trauerfeier im Gottesdienst der Verstorbenen. Außerdem werden am Totensonntag/Ewigkeitssonntag im Gottesdienst noch einmal die Namen derjenigen verlesen, die im vergangenen Kirchenjahr kirchlich bestattet worden sind. Die Gemeinde betet für sie. In das Gebet werden alle Verstorbenen und ihre Angehörigen mit einbezogen. Das ist seit langer Zeit in unserer Kirchengemeinde so üblich.
Der Antrag eines Gemeindegliedes aus unserer Kirchengemeinde hat das Presbyterium veranlasst, über diese Praxis nachzudenken.
Wir informieren Sie über das, was das Presbyterium beschlossen hat:
Das Presbyterium bleibt dabei, im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag die Namen derjenigen zu verlesen, die kirchlich bestattet worden sind.
Wenn es darüber hinaus allerdings einer Familie wichtig ist, dass ein verstorbenes Familienmitglied, das nicht kirchlich bestattet worden ist, aber noch Mitglied in der Kirche war, ebenfalls innerhalb des Gottesdienstes verlesen wird, ist das möglich. Mit dem Hinweis „Aus unserer Kirchengemeinde sind ebenfalls verstorben…” werden sie dann benannt.
Es ist wichtig, dass die Angehörigen in diesem Fall Pfarrerin Cornelia Heynen-Rust informieren, dass sie das wünschen.
Das gleiche Vorgehen gilt für die Veröffentlichung im Gemeindebrief.
Selbstverständlich akzeptiert die Kirchengemeinde, dass Gemeindeglieder und ihre Angehörigen die Freiheit haben, zu entscheiden, ob sie kirchliche Begleitung wünschen oder nicht.
Wenn allerdings die Kirchengemeinde — an welcher Stelle auch immer – gefragt sein sollte, ist es wichtig, den Kontakt aufzunehmen und miteinander darüber zu sprechen.
Presbyteriumsmitglieder und Pfarrerin sind immer gesprächsbereit, wenn es um Fragen, Hinweise, auch um Kritik geht. Es ist wichtig, sich im direkten Gespräch auszutauschen. Dann lässt sich vieles miteinander klären.