Eine Mitteilung in eigener Sache

Unsere Kirchenge­meinde begleit­et Men­schen in wichti­gen Sit­u­a­tio­nen ihres Lebens durch Amt­shand­lun­gen wie Taufe, Trau­ung und Beerdi­gung. Diese Begleitung ist ein gottes­di­en­stlich­es Geschehen. Deshalb find­en Taufen im Gottes­di­enst statt. Trau­un­gen und Beerdi­gun­gen sind Gottes­di­en­ste anlässlich ein­er Eheschließung oder ein­er Beiset­zung. Sie wer­den von ordinierten The­ologin­nen und The­olo­gen, Pfar­rerin­nen und Pfar­rern, Prädikan­tinnen und Prädikan­ten durchge­führt. Anlässlich eines Gottes­di­en­stes läuten die Kirchen­glock­en. Außer­dem wer­den mor­gens um 9 Uhr, wenn es gewün­scht wird und die Küs­terin­nen informiert wer­den, für alle Mit­bürg­erin­nen und Mit­bürg­er die Glock­en geläutet.

Wenn eine Fam­i­lie sich entschei­det, dass Trau­ung oder Beiset­zung ohne kirch­liche Begleitung von einem freien Redner/einer freien Red­ner­in durchge­führt wer­den soll, ist das kein Gottes­di­enst. Demzu­folge läuten auch die Kirchen­glock­en bei der Zer­e­monie nicht. Das gilt auch für Men­schen, die noch Mit­glied in der Kirche sind. 

Neben der gottes­di­en­stlichen Begleitung bei der Beiset­zung gedenkt die Kirchenge­meinde an einem Son­ntag nach der Trauer­feier im Gottes­di­enst der Ver­stor­be­nen. Außer­dem wer­den am Totensonntag/Ewigkeitssonntag im Gottes­di­enst noch ein­mal die Namen der­jeni­gen ver­lesen, die im ver­gan­genen Kirchen­jahr kirch­lich bestat­tet wor­den sind. Die Gemeinde betet für sie. In das Gebet wer­den alle Ver­stor­be­nen und ihre Ange­höri­gen mit ein­be­zo­gen. Das ist seit langer Zeit in unser­er Kirchenge­meinde so üblich.

Der Antrag eines Gemein­degliedes aus unser­er Kirchenge­meinde hat das Pres­by­teri­um ver­an­lasst, über diese Prax­is nachzudenken.

Wir informieren Sie über das, was das Pres­by­teri­um beschlossen hat:

Das Pres­by­teri­um bleibt dabei, im Gottes­di­enst am Ewigkeitsson­ntag die Namen der­jeni­gen zu ver­lesen, die kirch­lich bestat­tet wor­den sind.

Wenn es darüber hin­aus allerd­ings ein­er Fam­i­lie wichtig ist, dass ein ver­stor­benes Fam­i­lien­mit­glied, das nicht kirch­lich bestat­tet wor­den ist, aber noch Mit­glied in der Kirche war, eben­falls inner­halb des Gottes­di­en­stes ver­lesen wird, ist das möglich. Mit dem Hin­weis „Aus unser­er Kirchenge­meinde sind eben­falls ver­stor­ben…” wer­den sie dann benannt.

Es ist wichtig, dass die Ange­höri­gen in diesem Fall Pfar­rerin Cor­nelia Hey­nen-Rust informieren, dass sie das wünschen.

Das gle­iche Vorge­hen gilt für die Veröf­fentlichung im Gemeindebrief.

Selb­stver­ständlich akzep­tiert die Kirchenge­meinde, dass Gemein­deglieder und ihre Ange­höri­gen die Frei­heit haben, zu entschei­den, ob sie kirch­liche Begleitung wün­schen oder nicht.

Wenn allerd­ings die Kirchenge­meinde — an welch­er Stelle auch immer – gefragt sein sollte, ist es wichtig, den Kon­takt aufzunehmen und miteinan­der darüber zu sprechen.

Pres­by­teri­umsmit­glieder und Pfar­rerin sind immer gesprächs­bere­it, wenn es um Fra­gen, Hin­weise, auch um Kri­tik geht. Es ist wichtig, sich im direk­ten Gespräch auszu­tauschen. Dann lässt sich vieles miteinan­der klären.