Informationen zur Vermietung des Gemeindehauses

Im Som­mer hat es in unser­er Kirchenge­meinde gewaltige Unruhe gegeben, nach­dem bekan­nt wurde, dass das Gemein­de­haus für ein Kaf­feetrinken nach ein­er Beerdi­gung nicht zur Ver­fü­gung stand. Viele Mut­maßun­gen und fehlende Infor­ma­tio­nen haben die Stim­mung angeheizt.

Das Pres­by­teri­um ergreift hier die Gele­gen­heit, um die Hin­ter­gründe zu erk­lären: Die Stim­mung „Kirche” gegenüber hat sich verän­dert. Bish­er war die rechtliche Lage so, dass Kirchenge­mein­den nicht umsatzs­teuerpflichtig waren, da ihre Arbeit für die Gesellschaft so geschätzt wurde, dass ihnen eine Son­der­rolle zukam. Dage­gen hat es Proteste gegeben. Das Umsatzs­teuerge­setz ist geän­dert wor­den. Es besagt jet­zt, dass Kirchenge­mein­den kün­ftig genau wie alle anderen Organ­i­sa­tio­nen umsatzs­teuerpflichtig wer­den, wenn sie mit dem, was sie anbi­eten, in Konkur­renz zu anderen Anbi­etern treten. Das bet­rifft u.a. die Ver­mi­etung von Gemein­de­häusern, die Durch­führung von Senioren­freizeit­en und vieles andere in den unter­schiedlich­sten Bere­ichen mehr. Den Kirchenge­mein­den ste­ht eine steuer­liche Klei­n­un­ternehmer­gren­ze zu. Wenn diese über­schrit­ten wird, kann das bis zur per­sön­lichen Haf­tung der Mit­glieder des Pres­by­teri­ums führen.

Zum Zeit­punkt der Ein­führung der Umsatzs­teuerpflicht hat die Kirchenge­meinde noch Senioren­freizeit­en durchge­führt. Dadurch ist sie sehr nah an diese Klei­n­un­ternehmer­gren­ze herangekom­men. Um die Mit­glieder des Pres­by­teri­ums zu schützen, hat das Kirchenamt emp­fohlen, das Gemein­de­haus nicht mehr für Beerdi­gungscafés zur Ver­fü­gung zu stellen. Das Pres­by­teri­um ist dieser Empfehlung gefol­gt. Da in der Zeit von Coro­na das Gemein­de­haus sowieso geschlossen war, ist das nicht weit­er aufge­fall­en. Die Anfrage im Som­mer hat diesen Tatbe­stand erst öffentlich gemacht. Das Pres­by­teri­um hat sich daraufhin mit dem Kirchenamt berat­en. Da zur Zeit und auch in abse­hbar­er Zukun­ft keine Senioren­freizeit­en durchge­führt wer­den, sind Kapaz­itäten frei gewor­den. Das Pres­by­teri­um hat sich auf diesem Hin­ter­grund entschlossen, das Gemein­de­haus wieder für Beerdi­gungscafés zu öff­nen. Da sich aber seit der Zeit vor Coro­na – allein schon durch gestiegene Energie- und Heizkosten – einiges verän­dert hat, sind fol­gende Bedin­gun­gen zu beachten:

- Das Gemein­de­haus wird nur für Beerdi­gungscafés ver­mi­etet, wobei auf gemeindliche Ver­anstal­tun­gen Rück­sicht genom­men wer­den muss. 

- Die Vor­bere­itung und Durch­führung wer­den zwar von der Küs­terin begleit­et, sie arbeit­et aber nur zu und muss deshalb von anderen Per­so­n­en unter­stützt werden.

- Kaf­fee und Kuchen müssen von den Mietern besorgt werden.

- Der Miet­preis beträgt 200,00 Euro

Diese Punk­te wer­den wir in einem Schrift­stück auflis­ten, das dann kün­ftig von bei­den Seit­en unterze­ich­net wird. Es ist dem Pres­by­teri­um wichtig, diese Hin­ter­gründe zu erläutern und dadurch Klarheit zu schaffen.